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BVerwG, 27.03.2008 - 10 B 19.08 |
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- BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2008 - 10 B 19.08
Das Berufungsurteil setzt sich damit zu einem Rechtssatz der von der Beschwerde angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2007 - BVerwG 1 C 24.06 - NVwZ 2007, 590 und vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243 in Widerspruch. - BVerwG, 01.02.2007 - 1 C 24.06
Flüchtlingsanerkennung; begründete Furcht vor Verfolgung; Gruppenverfolgung; …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2008 - 10 B 19.08
Das Berufungsurteil setzt sich damit zu einem Rechtssatz der von der Beschwerde angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2007 - BVerwG 1 C 24.06 - NVwZ 2007, 590 und vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243 in Widerspruch. - BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 4.08
Klage gegen den Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung; Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2008 - 10 B 19.08
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 10 C 4.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
- BSG, 08.12.2008 - B 5 R 24/08 S Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. April 2008 - L 10 B 19/08 R - wird als unzulässig verworfen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2008 - L 10 B 29/08 Ohne Vorliegen besonderer weiterer Gesichtspunkte folgt aus einer fehlerhaften Sachbearbeitung aber nicht zugleich die Besorgnis der Befangenheit eines Richters (s. dazu auch Beschluss des Senats vom 22. April 2008, Az.: L 10 B 19/08 R).